Allgemeine Produktionsabwicklung
– Abweichungen der Druckqualität innerhalb einer Auflage bzw. verminderte Waschbeständigkeit aufgrund dieser Kriterien können nicht reklamiert werden.
– Die Fixierung von Druckfarben in Kombination mit der benötigten Vorbehandlung auf den Textilien erfolgt durch Hitzeeinwirkung. Durch evtl. vorhandene Chemierückstände können hierbei Verfärbungen der Textilien auftreten o. ä., welche sich i.d.R. bei der ersten Wäsche auswaschen. Für derartige Verfärbungen wird keine Verantwortung übernommen bzw. können diese nicht reklamiert werden.
– Jeder Monitor stellt Farben anders dar und Druckfarben entsprechen nicht dem realen Gewebe. Geringfügige Abweichungen in, Farbe oder Material des Artikels sowie geringfügige Farbabweichungen beim Druck und anderen Abweichungen der Veredelung wie z.B. bei Einwebungen, Prägungen und Stickereinen aufgrund der Materialbeschaffenheit des Artikels und Materials können vorkommen. Leichte Farbabweichungen bei unveränderten Nachbestellungen der gleichen Artikel sind insbesondere im Textilbereich unvermeidbar und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
– Bei gestellten Dateien wird davon ausgegangen, dass diese in Endgröße angelegt sind. Ansonsten benötigen wir eine schriftliche Angabe der gewünschten Maße in cm Angabe, sowohl für Motivgrößen als evtl. auch für Positionierungen.
– Alle Änderungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen können nicht reklamiert werden.
– Beigestellten Dateien wird von druckfertig vorbereiteten Grafiken ausgegangen. Etwaige Merkmale bzgl. Größe, Anzahl oder gewünschten Änderungen müssen ehest möglich mittgeteilt werden.
– Nicht vorhersehbare bzw. nicht abgesprochene notwendige Zusatzarbeiten wie z.B. Auspacken aus Einzelverpackung oder Ähnliches werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.
– Dem Auftraggeber obliegt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.